Wie sicher ist Ihr Trinkwasser? Umsetzung der Vorgaben zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Erfüllen Sie mit uns die Anforderungen zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für einen gesetzeskonformen und hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und für Wasserversorgungsanlagen.

 

Wir unterstützen unsere Kunden bundesweit bei der Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen von privaten, gewerblichen und öffentlich genutzten Gebäuden der Immobilienwirtschaft, der Industrie sowie für Behörden und medizinischen Einrichtungen.

§ 48 Betreiberpflichten bei Grenzwertüberschreitung



Ursachenklärung und Koordination von Maßnahmen bei mikrobiologischen oder chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach § 48 TrinkwV.

§ 51 Risikoabschätzung  Legionellen-Kontamination



Risikoabschätzung bei Legionellen in Trinkwasser-Installationen nach § 51, Absatz 1, Trinkwasserverordnung im Rahmen einer UBA-Gefährdungsanalyse.

Water-Safety-Plan (WSP) Trinkwasseranlagen



Erstellung eines Water-Safety-Plans (WSP) für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden nach den Grundsätzen der WHO-Trinkwasserleitlinie und dem UBA.


Risikomanagement Wasserversorgungsanlage



Untersuchungsplan mit risikobasierter Bewertung nach DIN EN 15975-2 für Wasserversorgungsanlagen gemäß

§ 28 bis § 38 Trinkwasserverordnung.

Gefährdungsanalyse Trinkwasser-Installation



Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach UBA - Empfehlung für einen regelkonformen Betrieb von Trinkwasser-Installationen.

Beratung & Consuting Trinkwasserhygiene



Kompetente Beratung und Consulting im Bereich der Trinkwasserhygiene zur Erfüllung der Betreiberpflichten nach der neuen Trinkwasserverordnung 2023.


Bundesweite Leistungen für einen hygienisch-sicheren und gesetzeskonformen Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!

 

Daher sind Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken nach den gesetzlichen Bestmmungen der Trinkwasserverordnung § 13, Absatz 1, TrinkwV so zu planen, zu errichten und auch aktuell zu betreiben, dass diese mindestens den allgemein anerkanntenn Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entsprechen.

 

Das an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger und chemische Stoffe nicht zu besorgen ist. Es besteht hier bereits bei einer Vermutung der Besorgnisgrundsatz.

 

Zur Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung des Menschen sind daher die mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte nach der neuen Trinkwasserverordnung (§ 6 - § 9 TrinkwV) an den Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation einzuhalten sowie das Infektionsschutzgesetzes (§ 37 - § 38 IfSG) für den Umgang mit Wasser in Trinkwasseranlagen zu beachten.

 

Inhaber und Betreiber von Immobilien tragen somit im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) eine besondere Verantwortung für einen hygienisch-sicheren sowie regelkonformen Betrieb von Trinkwasser-Installationen.

 

Werden die gesetzlichen Vorgaben nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht oder nur unzureichend erfüllt, so entstehen Haftungsrisiken für den Betreiber einer Trinkwasseranlage.

Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination im Trinkwasser nach § 51 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml im Trinkwasser für den mikrobiologischen Indikatorparameter Legionellen (Legionella spec.) erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1, Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.

 

Die Risikoabschätzung ist nach der Empfehlung des Umweltbudesamtes (UBA) von 2012 für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen in Form eines Gutachtens zu erstellen.

 

In der Risikoabschätzung sind Gefährdungen für die menschliche Gesundheit sowie Abweichungen von den allgemein anerkanntenn Regeln der Technik in der mit einer Legionellen-Kontamination betroffenen Trinkwasseranlage zu ermitteln.

Risikoabschätzung Legionellen §51 Trinkwasserverordnung
Risikoabschätzung Legionellen

Trinkwasserhygiene - Konzepte für einen gesetzeskonformen und sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen

Wir erstellen auf Grundlage neuer Erkenntnisse im Bereich der Trinkwasserhygiene sowie rechtlicher Vorgaben anlagenspezifische Trinkwasserhygiene-Konzepte für einen gesetzeskonformen und hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen nach den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Water - Safety-Plan (WSP) Trinkwasser-Installationen



Der  Water-Wafety-Plan (WSP) nach den Vorgaben des Umweltbundesamts ermöglicht ein risikobasiertes Management für Trinkwasseranlagen.

Probenahme - Planung für Trinkwassersysteme



Erstellung von Probenahme-Konzepte und Festlegung von Probenahmestellen für eine regelkonforme Untersuchung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.

Systemorientierte Gefährdungsanalysen



Erstellung systemorientierter Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZSVHK 6023-Blatt 2.


Erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten gesetzeskonform und sicher nach der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Betreiberpflichten nach Tinkwasserverordnung



Umfangreiche Erfüllung der neuen Handlungspflichten für Betreiber von Trinkwasseranlagen nach den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung 2023.

Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung



Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen bei mikrobiologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser.

Weitergehende Untersuchungen



Planung und Durchführung von weitergehenden Untersuchungen bei mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung


Risikobewertung zu Gesundheitsgefahren im Trinkwasser

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch die Nutzung des Wassers eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

 

Die neue Trinkwasserverordnung 2023 verlangt ab einer Legionellen-Kontamintion von 100 KBE/100 ml unter anderen eine Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation, in der die möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen.

 

Hier stoßen die Betreiber einer Trinkwasseranlage oftmals an Ihre Grenzen und können sich unfreiwillig in eine Haftungssituation begeben.


Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen gemäß § 51 (1) Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.

 

Als Experten für Hygienerisiken in Trinkwasseranlagen unterstützen wir Betreiber von Trinkwasser-Insatllationen, Behörden und Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie Hygienefachkräfte von Pflegeheimen, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung und Einschätzung des Gefahrenpotentials, das von einer Trinkwasser-Installation ausgeht.

Hygienevorgaben nach VDI 6023 - für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden

Instandhaltungs- & Hygieneplanung VDI 6023


Erstellung von Instandhaltungs- und Trinkwasser-Hygieneplänen für einen bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen.

Hygiene-Erstinspektion Neuinstallationen VDI 6023


Hygienisch-technische Überprüfung von neu errichteten Trinkwasser-Installationen gemäß dem Regelwerk VDI 6023-1 zur Ermittlung der Konformität und Hygiene.

Trinkwasser-Hygieneplan Infektionsschutzgesetz


Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Trinkwasser-Hygieneplänen in hygiene-relevanten Einrichtungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).


Inhouse-Schulung für Trinkwasserhygiene VDI 6023-Blatt 4

In Anlehnung an die Richtlinie VDI-MT-6023- Blatt 4 FM (Facility-Management) schulen wir mittels Inhouse-Schulungen Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Immobilienverwaltungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene für einen gesetzeskonformen sowie bestimmungsgemäßen Umgang mit Trinkwasseranlagen in Gebäuden.

 

Unsere Inhouse-Schulungen werden hierzu speziell auf die Liegenschaften und auf das Trinkwassersystem in den Objekten unserer Kunden ausgerichtet.


ACUDES Trinkwasserhygiene Broschüre "Sicheres Trinkwasser!"

Erfahren Sie über die Broschüre "Sicheres Trinkwasser!" mehr zu unseren Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene. Über die nachfolgenden Downloads erhalten Sie kostenfrei unsere Broschüre "Sichers Trinkwasser!" als E-Book oder PDF-Broschüre:

E-Book "Sicheres Trinkwasser!"

Unter dem nachfolgenden Download erhalten Sie unser E-Book zum Thema "Sicheres Trinkwasser!" in Gebäuden und industriellen Trinkwasseranlagen.

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Broschüre "Sicheres Trinkwasser!"
Sicheres Trinkwasser 04-2024- E-Book 160
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Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)