Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen in Wohngebäuden und Hotels

Nicht selten kommt es zu einem Legionellenbefall in der Trinkwasser-Installation von Mehrfamilienhäusern, Hotels und anderen Wohngebäuden.

 

Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit einer Koloniezahl von 100 KBE/100 ml muss der  Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.

 

Die  Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines schriftlichen Gutachtens angefertigt werden.

 

Unmittelbar nach der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.

 

Zum Schutz der Bewohner, insbesondere bei älteren oder kranken Menschen sowie Kleinkindern,  obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.

 

Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für einen Legionellenbefall in Trinkwasseranlagen erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.

 

Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es zudem sinnvoll präventiv eine freiwillige Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels durchführen zu lassen.

 

Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen können.

 

Gleichzeitig bedeutet eine hygienisch einwandfreie und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingerichteten Trinkwasser-Installation den Erhalt oder sogar eine Steigerung des Wertes der Immobilie.

Sicherheit und Erhalt des Immobilienwertes - Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser nach § 51, Absaz 1 der aktuellenTrinkwasserverordnung von 2023 sowie der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI-MT 6023-4 der Kategorie A.
  • Erstellung einer rechtssicheren Risikoabschätzung nach § 51 (1) Trinkwasserverordnung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen und zur Erfüllung der Betreiberpflichten.
  • Ursachenklärung und gutachterliche Stellungnahmen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß § 48, Absatz 1 und Abs. 2 der neuen Trinkwasserverordnung 2023 unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus der RKI-Richtlinie und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
  • Als Experten für Hygienerisiken in Trinkwasseranlagen unterstützen wir Betreiber im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung und Einschätzung des Gefahrenpotentials, das von einer Trinkwasser-Installation ausgeht.
  • Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzepte für Trinkwassersysteme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
  • Wir bieten unsere Risikoabschätzungen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Risikoabschätzungen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Risikoabschätzung sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)