Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen in Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden

Bereits bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit einer Koloniezahl von 100 KBE/100 ml muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (§ 51, Absatz 1, TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation in Form eines Gutachtens erstellen.

 

Die Erstellung der Risikoabschätzung  hat nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) zu erfolgen.Im Anschluss an die Risikoabschätzung sind gemäß den Regelwerken weitergehende Untersuchungen des Trinkwassersystems auf Legionellen zur Ursachenklärung der Legionellen-Kontamination vorzunehmen.

 

Insbesondere in hygiene-relevanten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen, so zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen sowie in öffentlich zugänglichen Verwaltungsgebäuden mit Besucherverkehr, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.

 

Die Rsikoabschätzung des Trinkwassersystems nach einem Legionellenbefall sollte daher in priorisierten Einrichtungen unverzüglich durchgeführt werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Trinkwassers zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Betreiber auszuschließen.

 

Wir unterstützen Behörden und Stadtverwaltungen bei der Erfüllung der Betreiberpflichten nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser priorisierter Einrichtungen von Kindertagesstätten, Schulen, Schulsporthallen und Verwaltungsgebäuden mit der Erstellung einer Risikoabschätzungen nach  § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordung sowie der Durchführung weitergehender Untersuchungen.

Wir erstellen Risikoabschätzungen für Trinkwasser-Installationen nach § 51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und UBA-Empfehlung

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Im Trinkwasser nach § 51, Absaz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung von 2023 sowie der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI-MT 6023-4 der Kategorie A.
  • Erstellung einer rechtssicheren Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen und zur Erfüllung der Betreiberpflichten.
  • Ursachenklärung und gutachterliche Stellungnahmen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß § 48, Absatz 1 und Abs. 2 Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus der RKI-Richtlinie und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
  • Als Experten für Hygienerisiken in Trinkwasseranlagen unterstützen wir Betreiber im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung und Einschätzung des Gefahrenpotentials, das von einer Trinkwasser-Installation ausgeht.
  • Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzepte für Trinkwassersysteme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
  • Wir bieten unsere Risikoabschätzungen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Risikoabschätzungen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Risikoabschätzung sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)