Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung

In unserem FAQ erhalten Sie die Antworten zu den vier wichtigsten Fragen für die Erstellung einer Risikoabschätzung bei einer Legionellen-Kontamination nach der aktuellen Trinkwasserverordnung von 2023.

Was ist eine Risikoabschätzung für Legionellen nach Trinkwasserverordnung?

Bei Erreichen oder einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) muss nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung eine schriftliche Risikoabschätzung für die kontaminierte Trinkwasser-Installation unverzüglich durchgeführt werden.

 

Über die Durchführung einer Risikoabschätzung sollen Gefährdungen und Mängel in einer Trinkwasser-Installation ermittelt werden, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung beim dem Menschen aufgrund einer biologischen, chemischen oder physikalischen Beeinträchtigung des Trinkwassers führen können.

 

Die Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser hat unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" zu erfolgen.

 

Der Begriff "Risikoabschätzung" in der aktuellen Trinkwasserverordnung 2023 ersetzt somit formal die Bezeichnung "Gefährdungsanalyse" in deren vorherige Fassung der Trinkwasserverordnung von 2018.

Was ist eine Risikoabschätzung bei Legionellen nach Trinkwasserverordnung?
Was ist eine Risikoabschätzung für Legionellen?

Wann muß eine Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung durchgeführt werden?

Die Erstellung einer Risikoabschätzung für eine mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation wird gesetzlich über den Paragrafen § 51 , Absatz 1, Punkt 2 der aktuellen Trinkwasserverordnung von 2023 geregelt.

 

Wird in einer Trinkwasser-Installation der technische Maßnahmewert für den Parameter Legionellen (Legionella spec.) mit 100 KBE/100 ml gemäß Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber der Trinkwasseranlage unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesammtes "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" durchzuführen

 

Die Risikoabschätzung ist unabhängig von den Ergebnissen eventuell durchgeführter Nachuntersuchungen oder einer schriftlichen Aufforderung durch das Gesundheitsamt grundsätzlich bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen durchzuführen.

Wann ist eine Risikoabschätzung zu erstellen?
Wann ist eine Risikoabschätzung zu erstellen?

Wer darf eine Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung erstellen?

Risikoabschätzungen für Trinkwasseranlagen sind gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" schriftlich in Form eines Gutachtens und folglich durch einen unabhängigen Sachverständigen mit entsprecheder Qualifikation, zum Beispiel im Bereich der Sanitärtechnik oder der Trinkwasserhygiene, zu erstellen.

 

Gemäß dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 ist ein Sachverständiger für Trinkwasserhygiene mit umfassender Fachkunde aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seinem besonderenn Wissen, seiner persönlichen Eignung sowie seinen umfassenden Kenntnissen zu den allgemien anerkannten Regeln der Technik zu sehen.

 

Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.

Wer darf eine Risikoabschätzung durchführen?
Wer darf eine Risikoabschätzung durchführen?

Was kostet eine Risikoabschätzung für Legionellen nach Trinkwasserverordnung?

Risikoabschätzungen nach Trinkwasserverordnung aufgrund einer Legionellen-Kontamination sind gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines schriftlichen Gutachtens durch einen qualifizierten Sachverständigen zu erstellen.

 

Die Preise für einen Sachverständigen betragen in der Regel zwischen 90 €  bis 130 € je Stunde und werden üblicherweise düber die Sachverständigenordnung (SVO) geregelt.

 

Bei einer Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung handelt es sich um ein umfassendes Sachverständigengutachten.

 

 

Die Erstellung einer Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen, einschließlich der erforderlichen Ortsbegehung in dem Objekt, erfolgt über eine mehrstündige Sachverständigentätigkeit.

Was kostet eine Risikoabschätzung bei Legionellen?
Was kostet eine Risikoabschätzung bei Legionellen?

Je nach Qualität der Risikoabschätzung, der Vorgehensweise des Sachverständigen sowie der anschließenden Abrechnung der Leistungen als Festpreis oder auf Stundenbasis können die Kosten entsprechend variieren.

 

Bei unverhältnismäßigen "Billigangeboten" ist wie in allen Lebensbereichen Vorsicht geboten, da fachlich falsche oder unzureichend ausgarbeitete Risikoabschätzungen ein Haftungsrisiko bedeuten und zu hohen Folgekosten für den Betreiber führen können.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen aufgrund eines Legionellenbefalls im Trinkwasser wünschen, so stehen wir Ihnen  jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)