Risikobasierte Untersuchungspflichten § 28 - § 35 TrinkwV Risikobewertung für Wasserversorgungsanlagen

Risikobewertung Wasserversorgungsanlagen
Risikobewertung Wasserversorgungsanlagen

Für den Betrieb von zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen sieht die neue Trinkwasserverordnung 2023 unter den Paragrafen § 28 bis § 35 TrinkwV eine Reihe von Pflichten für den Betreiber der Anlagen vor.

 

Vorgesehen ist ein risikobasierter Ansatz zur Untersuchung und Beherrschung von mikrobiellen und chemischen Gefährdungen, die von einer Wasserversorgungsanlage ausgehen können.

 

Neben betrieblichen Untersuchungen zur Risikobeherrschung von Wasserversorgungsanlagen nach dem Regelwerk der DIN EN 15975-2 "Sicherheit in der Trinwasserversorgung - Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement" und der Erstellung eines Untersuchungsplans für die routinemäßige Durchführung von Trinkwasseranlaysen, wird über die Trinkwasserverordnung die Implementierung eines Risikomanagements zur Bewertung einer Wassrversorgungsanlage für die Sicherstellung der Trinkwasserqualität gefordert.

 

Folgende Betreiberpflichten für den Betrieb von Wasserversorgungsanagen ergeben sich unter anderen aus den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV):

§ 28 TrinkwV - Untersuchungspflichten auf mikrobiologische und chemische Parameter, Erstellung eines Untersuchungsplans

Der Betreiber einer zentralen oder dezentralen Wasserversorgungsanlage hat regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf mikrobiologische und chemische Parameter nach Trinkwasserverordnung durchzuführen, um zu überprüfen, dass das an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser eine einwandfreie Qualität aufweist.

 

Hierfür ist zur Festlegung der Probenahmestellen und des Probenhameverfahrens ein schriftlicher Untersuchungsplan auszuarbeiten. Der Untersuchungsplan ist für ein Kalenderjahr zu erstellen und dem Gesundheitsamt vorzulegen.

§ 30 TrinkwV - Programm für betriebliche Untersuchungen

Betreiber von zentralen Wasserversorgungsanlagen sowie mobiler und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen mit eigener Wassergewinnung, aus denen proTag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen LeitungswegenTrinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird (z.B. Schiffe, Flugzeuge, Bahnverkehr) haben ein Programm für die betriebliche Kontrolle der Maßnahmen zur Risikobeherrschung entsprechend der DIN EN 15975-2 aufzustellen sowie durchzuführen (Programm für betriebliche Untersuchungen).

§§ 34, 35 TrinkwV - Risikomanagement und Bewertung

Betreiber von zentralen Wasserversorgungsanlagen sowie mobiler und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen mit eigener Wassergewinnung, aus denen proTag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen LeitungswegenTrinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird (z.B. Schiffe, Flugzeuge, Bahnverkehr) haben nach dem risikobasierten Ansatz gemäß dem Regelwerk der DIN EN 15975-2  eine Bewertung sowie ein kontinuierliches Risikomanagement für die Wasserversorgungsanlage durchzuführen.

 

Die Bewertung und das Risikomanagement müssen unter anderen bestimmte Umweltrisiken, Festlegungen und Durchführung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie betriebliche Untersuchungen (Untersuchungsplan) enthalten. Die Ergebnisse aus der Bewertung und das Risikomanagement müssen umfangreich dokumentiert werden.

 

Für die Umsetzung der Bewertung und des Risikomanagements wurden dem Betreiber der Anlage folgende Fristen eingeräumt.

 

1.) Bis zm 12. Januar 2029 für Wasserversorgungsanlagen, aus denen pro Tag mehr als 100 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben oder mehr als 500 Personen mit Trinkwasser versorgt werden.

 

2.) Bis zm 12. Januar 2032 für Wasserversorgungsanlagen, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser aber nicht mehr als 100 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben oder mindestens 50 Personen, jedoch mehr als 500 Personen mit Trinkwasser versorgt werden. Das Gesundheitsamt kann hierbei im Einzelfall jedoch eine Einführung bis zum Ablauf des 12. Januar 2029 verlangen.

Betreiberpflichten für Wasserversorungsanlagen sicher erfüllen

Wir unterstützen Beteiber der öffentlichen und privaten Wasserversorgung, Behörden sowie Gesundheitsämter bei der Risikobewertung und Umsetzung des Risikomanagements für Wasserversorgungsanlagen nach den Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung.

 

Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)