Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen in Firmengebäuden und der Industrie

Firmengebäude und industrielle Großanlagen verfügen in der Regel über komplexe, weitverzweigte Trinkwasser-Installationen mit zahlreichen Anlagenkomponenten zur Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.

 

Nicht selten kommt es daher in diesen Großobjekten zu mikrobiellen Problemen mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa sowie anderen Trinkwasser assoziierten Keimen in der Trinkwasser-Installation.

 

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes obliegt daher dem Firmeninhaber und Betreiber eine besondere Sorgfaltspflicht zum Schutz der Arbeiter, der Besucher und anderen Personen, die das Trinkwasser auf dem Firmengelände nutzen.

 

Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit 100 KBE/100 ml muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.

 

Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen sowie qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) in Form eines schriftlichen Gutachtens angefertigt werden.

 

Unmittelbar nach der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.

 

Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.

Arbeitsschutz mit Verantwortung - Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen in Firmen und Industrieanlagen

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Firmengebäuden und industrieller Anlagen zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung sowie der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI-MT 6023-4 der Kategorie A.
  • Erstellung einer rechtssicheren Risikoabschätzung nach § 51 (1) Trinkwasserverordnung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen in  Firmengebäuden und industrieller Anlagen und zur Erfüllung der Betreiberpflichten.
  • Ursachenklärung und gutachterliche Stellungnahmen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß § 48, Absatz 1 und Abs. 2 der neuen Trinkwasserverordnung 2023 unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus der RKI-Richtlinie und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
  • Implementierung einer regelkonformen Trinkwasserhygiene in Firmen und industriellenn Großanlagen.
  • Als Experten für Hygienerisiken in Trinkwasseranlagen unterstützen wir Betreiber im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung und Einschätzung des Gefahrenpotentials, das von einer Trinkwasser-Installation ausgeht.
  • Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzepte für Trinkwassersysteme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
  • Sicherung der Werkshygiene durch routinemäßige Untersuchungen des Trinkwassers in Firmengebäuden und industriellen Anlagen.
  • Wir bieten unsere Risikoabschätzungen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Risikoabschätzungen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Risikoabschätzung sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)