Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen

Risikobewertung für Trinkwasser-Installationen
Risikobewertung für Trinkwasser-Installationen

Die Erstellung einer systemorientierten Gefährdungsanalyse bietet die Möglichkeit eventuell vorhandene Schwachstellen und Gefährdungspunkte in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und gemäß § 13, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung von 2023 einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu gewährleisten.

 

Über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen lässt sich somit die Konformität zur Trinkwasserverordnung und die Einhaltung der Regelwerke einschließlich der Empfehlungen das Umweltbundesamtes überprüfen.

 

Gleichzeitig können mögliche Gefährdungen im Hinblick auf die Hygiene des Trinkwassers und mögliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit festgestellt werden, die von dem Betrieb einer Trinkwasseranlage ausgehen können.

Systemorientierte Gefährdungsanalyse zur Konformitätsprüfung für Trinkwasseranlagen nach § 13 (1) Trinkwasserverordnung

Der Ablauf und die Gestaltung einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen werden nach der Vorgabe des Umweltbundesamtes mit der Empfehlung zur "Durchführung einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung"  sowie über die die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" normativ geregelt.

  • Die Gefährdungsanalyse hat durch eine sachkundige Person bzw. einen Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erfolgen.
  • Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d.T.) vorgesehen.
  • Eine Gefährdungsanalyse ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).

Für die einzelnen Gefährdungspunkte, die sich aus dem Betrieb und dem Zustand der Trinkwasseranlage ergeben, sind zeitlich priorisierte Handlungsempfehlungen aufzustellen.

 

Je nach dem Gefährdungspotential für die Nutzer der Trinkwasseranlage und möglichen Schäden an dem Trinkwassersystem sind  die Handlungsempfehlungen in Sofortmaßnahmen, in kurzristige Maßnahmen, mittelfristige Maßnahmen sowie langfristig umzusetzende  Maßnahmen zu unterteilen.

 

Aus den Handlungsempfehlungen sollte zur Beseitigung der Mängel und den Gefahren ein Maßnahmeplan hervorgehen.

 

Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen sollte idealerweise nach folgendem Schema erfolgen:

 

  • Ortsbesichtigung mit Bestandsaufnahme der Trinkwasseranlage unter Ermittlung aller anlagenspezifischer Faktoren und Mängel von eine mikrobiologische, chemische oder physikalische Gefährdung ausgehen kann.
  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Erstellung eines umfangreichen Inspektionsberichts zu den Erkenntnissen der Ortsbesichtigung.
  • Niederschrift der Gefährdungsanalyse in schriftlicher Form eines Gutachtens mit der Erfassung einzelner Mängel und Gefahrenpunkte sowie die Bewertung deren Gefahrenpotential für die menschliche Gesundheit.
  • Abschließende Zusammenfassung mit einer Gesamtbewertung zu den einzelnen Ergebnissen und Befunden.
  • Aufführung von Handlungsempfehlungen, zeitlich priorisiert mit der Erstellung eines geordneten Maßnahmeplans zur erfolgreichen Beseitigung der Mängel und Gefahrenpunkte.

 

Als Gutachten muss die Gefährdungsanalyse nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.

Erstellung hochwertiger Gefährdungsanalysen durch zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene

Über unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene mit Zertifikat VDI 6023-1 Kategorie A erstellen wir hochwertige sowie rechtssicher Gefährdungsanalysen nach der Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur "Durchführung einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung" und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse".

 

  • Ortsbesichtigung und hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene mit Zertifikat VDI 6023-1 Kategorie A.
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse in Gutachtenform nach den Anforderungen der Gesundheitsämter, den Prüfkriterien des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse".
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen gemäß dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2.
  • Individuelle und rechtssichere Gefährdungsanalysen zu einem fairen Festpreis, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • Kurzfristige Terminänderungen für den Ortstermin der Gefährdungsanalyse sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)