Die Erstellung einer systemorientierten Gefährdungsanalyse bietet die Möglichkeit eventuell vorhandene Schwachstellen und Gefährdungspunkte in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und gemäß §13, Absatz 1 der neuen Trinkwasserverordnung 2023 einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu gewährleisten.
Über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen lässt sich somit die Konformität zur Trinkwasserverordnung und die Einhaltung der Regelwerke einschließlich der Empfehlungen das Umweltbundesamtes überprüfen.
Gleichzeitig können mögliche Gefährdungen im Hinblick auf die Hygiene des Trinkwassers und mögliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit festgestellt werden, die von dem Betrieb einer Trinkwasseranlage ausgehen können.