Gemäß dem Infektionsschutzgesetz § 37, Absatz 1 IfSG muss Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Werden dem Betreiber einer Trinkwasser-Installation oder einer Wasserversorgungsanlage daher Tatsachen bekannt, dass in dem Trinkwasser die mikrobiologischen oder chemischen Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung (§§ 6 - 8 TrinkwV) nicht eingehalten werden, so hat der Betreiber gemäß § 48, Absatz 1 und Absatz 2 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich Untersuchungen zu deren Ursachen sowie gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen für die kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.
Der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage hat demnach unverzüglich:
Die Handlungspflichten bestehen für Trinkwasser-Installationen (Wasserverteilungsanlagen) in Gebäuden und auf Grundstücken, zentralen und dezentralen Wasserversorgungsablagen, Eigenwasserversorgungsanlagen sowie mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schienenverkehr oder Trinkwasserleitungen auf Volksfesten, etc.).
Für den Betreiber einer kontaminierten Trinkwasseranlage ist es in der Regel schwierig die Ursachen für Grenzwertüberschreitungen zu ermitteln und hieraus die richtigen Maßnahmen zur Beseitigung der mikrobiellen bzw. chemischen Kontaminationen abzuleiten.
Die Gefahrensituation für die menschliche Gesundheit hinsichtlich einer mikrobiellen Verkeimung des Trinkwassers sowie deren Umfang in der Trinkwasseranlage ist zudem richtig einzuschätzen.
Im Rahmen der Ursachenklärung, der Durchführung erforderlicher Maßnahmen sowie zur Erfolgskontrolle der Abhilfemaßnahmen sind bestimmte Abläufe nach den technischen Regelwerken für Trinkwasser-Installationen einzuhalten.
Mit unserem fachlichen Wissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden bei der Ursachenklärung und Beseitigung von mikrobiellen bzw. chemischen Kontaminationen in Trinkwasseranlagen mit folgenden Leistungen:
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)