Bereits bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit einer Koloniezahl von 100 KBE/100 ml muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (§ 51, Absatz 1, TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation in Form eines Gutachtens erstellen.
Die Erstellung der Risikoabschätzung hat nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) zu erfolgen. Im Anschluss an die Risikoabschätzung sind gemäß den Regelwerken weitergehende Untersuchungen des Trinkwassersystems auf Legionellen zur Ursachenklärung der Legionellen-Kontamination vorzunehmen.
Insbesondere in hygiene-relevanten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen, so zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen sowie in öffentlich zugänglichen
Verwaltungsgebäuden mit Besucherverkehr, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Die Risikoabschätzung des Trinkwassersystems nach einem Legionellenbefall sollte daher in priorisierten Einrichtungen unverzüglich durchgeführt werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Trinkwassers zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Betreiber auszuschließen.
Wir unterstützen Behörden und Stadtverwaltungen bei der Erfüllung der Betreiberpflichten nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser priorisierter Einrichtungen von Kindertagesstätten, Schulen, Schulsporthallen und Verwaltungsgebäuden mit der Erstellung einer Risikoabschätzungen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung sowie der Durchführung weitergehender Untersuchungen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung).
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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